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Zitierungen von § 4 SchBesV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchBesV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchBesV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SchBesV Verpflichtungen des Reeders (vom 01.12.2006)
... 1. das Schiff entsprechend dem Schiffsbesatzungszeugnis gemäß § 4 Abs. 1 besetzt ist, 2. die Anordnungen der See-Berufsgenossenschaft nach § 5 Abs. ...
§ 2b SchBesV Schiffsoffiziere und Schiffsmechaniker (vom 01.12.2006)
... von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 in den Verwaltungsvorschriften nach § 4 Abs. 4 zeitlich befristete Regelungen treffen, soweit die vorgeschriebenen Offiziere des ... sein muss, ersetzt werden. Das Nähere wird in den Verwaltungsvorschriften nach § 4 Abs. 4 ...
§ 3 SchBesV Verpflichtungen des Kapitäns
... das von ihm geführte Schiff entsprechend dem Schiffsbesatzungszeugnis gemäß § 4 Abs. 1 besetzt ist, 2. die Anordnungen der See-Berufsgenossenschaft nach § 5 Abs. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 524 9. ZustAnpV Schiffsbesetzungsverordnung
... In § 4 Abs. 4 der Schiffsbesetzungsverordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2577), die zuletzt durch ...
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 SeeEuroRUmsV
... von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 in den Verwaltungsvorschriften nach § 4 Abs. 4 zeitlich befristete Regelungen treffen, soweit die vorgeschriebenen Offiziere des ... sein muss, ersetzt werden. Das Nähere wird in den Verwaltungsvorschriften nach § 4 Abs. 4 geregelt." 3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: ... wird in den Verwaltungsvorschriften nach § 4 Abs. 4 geregelt." 3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die See-Berufsgenossenschaft erteilt auf ...
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