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§ 3 - Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)

V. v. 18.07.1991 BGBl. I S. 1588, 1790; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4644
Geltung ab 26.10.1991; FNA: 2129-8-18 Umweltschutz
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§ 3 Maßnahmen



Zur Erfüllung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 hat der Betreiber insbesondere

1.
an Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen technische Maßnahmen, wie dezentrale Aufstellung von Lautsprechern und Einbau von Schallpegelbegrenzern, zu treffen,

2.
technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie die Verwendung lärmgeminderter oder lärmmindernder Ballfangzäune, Bodenbeläge, Schallschutzwände und -wälle, zu treffen,

3.
Vorkehrungen zu treffen, daß Zuschauer keine übermäßig lärmerzeugenden Instrumente wie pyrotechnische Gegenstände oder druckgasbetriebene Lärmfanfaren verwenden, und

4.
An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

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Zitierungen von § 3 18. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 18. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 18. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 18. BImSchV Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall (vom 09.09.2017)
... zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen oder der Anordnung von Maßnahmen nach § 3 für Sportanlagen Betriebszeiten (ausgenommen für Freibäder von 7.00 Uhr bis 22.00 ... die zuständige Behörde für die Durchführung angeordneter Maßnahmen nach § 3 Nr. 1 und 2 eine Frist setzen, die bis zu zehn Jahre betragen kann. (7) Im übrigen ... war - errichtet waren, für die Durchführung angeordneter Maßnahmen nach § 3 Nr. 1 und 2 eine angemessene Frist ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016
V. v. 17.05.2016 BAnz AT 17.05.2016 V1
§ 2 LärmSchV EM-2016 Anforderungen
... Anlagen nach § 1 der § 1 Absatz 3, der § 2 Absatz 4 bis 7, die §§ 3 und 4, der § 5 Absatz 1, 2 und 5 sowie die §§ 6 und 7 der ...

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024
V. v. 24.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 172
§ 2 LärmSchV EM-2024 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
... Übrigen gelten für Anlagen nach § 1 § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 4 bis 7, die §§ 3 und 4, § 5 Absatz 1, 2 und 5 sowie die §§ 6 und 7 der ...

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
V. v. 02.05.2018 BAnz AT 04.05.2018 V1
§ 2 LärmSchV WM-2018 Anforderungen
... gelten für Anlagen nach § 1 der § 1 Absatz 3, der § 2 Absatz 4 bis 7, die §§ 3 und 4, der § 5 Absatz 1, 2 und 5 sowie die §§ 6 und 7 der ...

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022
V. v. 02.11.2022 BAnz AT 08.11.2022 V2
§ 2 LärmSchV WM-2022 Anforderungen
... gelten für Anlagen nach § 1 der § 1 Absatz 3, der § 2 Absatz 4 bis 7, die §§ 3 und 4, der § 5 Absatz 1, 2 und 5 sowie die §§ 6 und 7 der ...

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
V. v. 23.05.2014 BAnz AT 26.05.2014 V2
§ 2 LärmSchV WM-2014 Anforderungen
... Anlagen nach § 1 der § 1 Absatz 3, der § 2 Absatz 4 bis 7, die §§ 3 und 4, der § 5 Absatz 1, 2 und 5 sowie die §§ 6 und 7 der ...