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Änderung § 7 18. BImSchV vom 14.02.2006

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§ 6 18. BImSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.02.2006 geltenden Fassung
§ 7 18. BImSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.02.2006 geltenden Fassung
durch V v 09.02.2006 BGBl. I 324

(Text alte Fassung)

§ 6 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter


(Text neue Fassung)

§ 7 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter


(Textabschnitt unverändert)

Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.




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