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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.10.2008 aufgehoben
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§ 3 - Pflichtstückverordnung (PflStV)

V. v. 14.12.1982 BGBl. I S. 1739; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2013
Geltung ab 01.01.1983; FNA: 224-5-2-2 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
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§ 3 Mehrere Verlagsorte



Enthält ein Druckwerk die Angabe eines Verlags-, Lizenzverlags- oder Kommissionsverlagsortes, der innerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes liegt, zusätzlich zu einem entsprechenden außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes liegenden Ort, so ist ein Pflichtstück abzuliefern.