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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.07.2018 aufgehoben

§ 1 - Milch-Sachkunde-Verordnung (MilchSachkV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.1972 BGBl. I S. 2555; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.07.2017 BGBl. I S. 2199
Geltung ab 01.02.1973; FNA: 7842-2-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1



(1) Die nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 des Milch- und Margarinegesetzes zum Betrieb eines Unternehmens der Be- oder Verarbeitung von Milch oder Milcherzeugnissen notwendige Sachkunde der Personen, die für den milchwirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens verantwortlich sind, besitzt, wer den Nachweis der beruflichen Befähigung nach den §§ 1a oder 2 erbringt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für

1.
Lebensmittelunternehmer, die Milch abholen oder sammeln,

2.
Rahmstationen (Milchentrahmungsstellen ohne Weiterverarbeitung des Rahms und der Magermilch).

Die Sachkunde zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens, das im Durchschnitt eines Jahres täglich weniger als 500 Liter Milch oder eine entsprechende Menge an Milcherzeugnissen be- oder verarbeitet, besitzt nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 des Milch- und Margarinegesetzes, wer

1.
die berufliche Befähigung nach § 1a nachweist, wobei im Falle des § 1a Abs. 1 Nr. 3 der zusätzliche Nachweis der Berufstätigkeit entbehrlich ist, oder

2.
eine Sachkundeprüfung nach § 4a bestanden hat.



 
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Frühere Fassungen von § 1 Milch-Sachkunde-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2007Artikel 19 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Milch-Sachkunde-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchSachkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a MilchSachkV
... Der Nachweis der beruflichen Befähigung im Sinne des § 1 Abs. 1 wird erbracht durch die Vorlage eines Zeugnisses über 1. die ...
§ 2 MilchSachkV
... Nachweis der beruflichen Befähigung im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt bei Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen ... Übernahme der verantwortlichen technischen Leitung eines Unternehmens der in § 1 genannten Art im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht vor mehr als zehn Jahren beendet worden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 19 EULMRDV Änderung der Milch-Sachkunde-Verordnung
...  1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Milch-Sachkunde-Verordnung vom 22. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2555), die ...