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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.07.2018 aufgehoben
§ 1 - Milch-Sachkunde-Verordnung (MilchSachkV k.a.Abk.)
V. v. 22.12.1972 BGBl. I S. 2555; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.07.2017 BGBl. I S. 2199
Geltung ab 01.02.1973; FNA: 7842-2-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 01.02.1973; FNA: 7842-2-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1
(1) Die nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 des Milch- und Margarinegesetzes zum Betrieb eines Unternehmens der Be- oder Verarbeitung von Milch oder Milcherzeugnissen notwendige Sachkunde der Personen, die für den milchwirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens verantwortlich sind, besitzt, wer den Nachweis der beruflichen Befähigung nach den §§ 1a oder 2 erbringt.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
- 1.
- Lebensmittelunternehmer, die Milch abholen oder sammeln,
- 2.
- Rahmstationen (Milchentrahmungsstellen ohne Weiterverarbeitung des Rahms und der Magermilch).
Text in der Fassung des Artikels 19 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts V. v. 8. August 2007 BGBl. I S. 1816 m.W.v. 15. August 2007
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Frühere Fassungen von § 1 Milch-Sachkunde-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.08.2007 | Artikel 19 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Milch-Sachkunde-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchSachkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1a MilchSachkV
... Der Nachweis der beruflichen Befähigung im Sinne des § 1 Abs. 1 wird erbracht durch die Vorlage eines Zeugnisses über 1. die ...
§ 2 MilchSachkV
... Nachweis der beruflichen Befähigung im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt bei Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen ... Übernahme der verantwortlichen technischen Leitung eines Unternehmens der in § 1 genannten Art im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht vor mehr als zehn Jahren beendet worden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 19 EULMRDV Änderung der Milch-Sachkunde-Verordnung
... 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Milch-Sachkunde-Verordnung vom 22. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2555), die ...
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