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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.07.2018 aufgehoben
§ 7 - Milch-Sachkunde-Verordnung (MilchSachkV k.a.Abk.)
V. v. 22.12.1972 BGBl. I S. 2555; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.07.2017 BGBl. I S. 2199
Geltung ab 01.02.1973; FNA: 7842-2-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 01.02.1973; FNA: 7842-2-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 7
§ 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Eine Tätigkeit in leitender Stellung hat ausgeübt
- 1.
- in den Fällen des § 5 Nr. 2 Buchstaben a bis c, wer im Einzelhandel mit Milch und Milcherzeugnissen tätig war
- a)
- als Leiter eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung,
- b)
- als Stellvertreter eines Unternehmers oder des Leiters eines Unternehmens, sofern mit dieser Stellung eine Verantwortung verbunden war, die der des vertretenen Unternehmers oder Leiters entsprach, oder
- c)
- in leitender Stellung mit kaufmännischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens;
- 2.
- im Falle des § 6 Nr. 2, wer im Großhandel mit Milch und Milcherzeugnissen tätig war
- a)
- als Leiter eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung oder
- b)
- als Stellvertreter eines Unternehmers oder des Leiters eines Unternehmens, sofern mit dieser Stellung eine Verantwortung verbunden war, die der des vertretenen Unternehmers oder Leiters entsprach.
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Zitierungen von § 7 Milch-Sachkunde-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MilchSachkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchSachkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel MilchSachkV
... und des § 52 Abs. 1 Satz 1 des Milchgesetzes sowie hinsichtlich der §§ 2, 5, 6 und 7 auch auf Grund des § 52 Abs. 1 Satz 1 des Milchgesetzes, jeweils in Verbindung mit Artikel ...
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