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Änderung § 3 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 05.11.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.11.2009 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 05.11.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.10.2009 BGBl. I S. 3678
(Textabschnitt unverändert)

§ 3


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


 
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