interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 1 15. SGÄndG Änderung des Soldatengesetzes ... durch die Meldebehörden § 58d Beratung und Untersuchung § 58e Verpflichtung § 58f Status § 58g Dienstantritt ... 8. Nach § 58a werden folgende Überschrift sowie die §§ 58b bis 58h eingefügt: „3. Freiwilliger Wehrdienst als besonderes ... gilt § 11 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetzes entsprechend. § 58e Verpflichtung (1) Die Verpflichtungserklärung nach § 58b Absatz 1 Satz 1 ... ist dieser während der Probezeit jederzeit zu entlassen. (3) Im Fall des § 58e Absatz 3 kann der Soldat entlassen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ...
Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
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