Zitierungen von § 14 SG
interne Verweise§ 25 SG Wahlrecht; Amtsverhältnisse (vom 11.01.2017) ... begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 14 ) und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken (§ 19); § 46 Absatz 3a ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes ... „§ 42 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 14 ) und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken (§ 19). Nach Beendigung des ...
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140
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