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Zitierungen von § 20a SG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20a SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 SG Dienstvergehen (vom 26.02.2025)
... verstößt, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, oder eine Tätigkeit im Sinne des § 20a Absatz 1 nicht anzeigt oder entgegen einer Untersagung ausübt oder eine Tätigkeit im Sinne des ... 1 nicht anzeigt oder entgegen einer Untersagung ausübt oder eine Tätigkeit im Sinne des § 20a Absatz 1a ohne die erforderliche Genehmigung ausübt, 2. wenn sich ein Offizier oder ...
Zitat in folgenden Normen
Wehrstrafgesetz (WStG)
neugefasst durch B. v. 24.05.1974 BGBl. I S. 1213; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
§ 47 WStG Tätigkeit für eine fremde Macht (vom 26.02.2025)
... Wer als Soldat oder früherer Soldat ohne die nach § 20 oder § 20a des Soldatengesetzes erforderliche Genehmigung eine Tätigkeit für eine fremde Macht oder einen ihrer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt herangezogen worden ist." 5. § 20a wird wie folgt gefasst: „§ 20a Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem ... worden ist." 5. § 20a wird wie folgt gefasst: „§ 20a Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst (1) Ein Berufssoldat im ...
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 8 AltGGEG Änderung des Soldatengesetzes
... § 20a Absatz 1 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. ...
Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Artikel 1 SoldSpÄndG Änderung des Wehrstrafgesetzes
... fremde Macht (1) Wer als Soldat oder früherer Soldat ohne die nach § 20 oder § 20a des Soldatengesetzes erforderliche Genehmigung eine Tätigkeit für eine fremde Macht oder einen ihrer ...
Artikel 2 SoldSpÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 17) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 20a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... § 23 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „anzunehmen oder eine Tätigkeit nach § 20a nicht anzeigt oder entgegen einem Verbot ausübt" durch die Wörter ... ausübt" durch die Wörter „anzunehmen, oder eine Tätigkeit im Sinne des § 20a Absatz 1 nicht anzeigt oder entgegen einer Untersagung ausübt oder eine Tätigkeit im Sinne des ... 1 nicht anzeigt oder entgegen einer Untersagung ausübt oder eine Tätigkeit im Sinne des § 20a Absatz 1a ohne die erforderliche Genehmigung ausübt" ersetzt. 3. Dem § 26 wird ...
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