Zitierungen von § 37 SG
interne Verweise§ 41 SG Form der Begründung und der Umwandlung (vom 12.02.2009) ... sich herausstellt, dass die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit nach § 37 Abs. 1 und § 38 unzulässig ist. (4) Die Ernennungen mehrerer Soldaten ...
§ 58d SG Beratung und Untersuchung (vom 05.04.2017) ... nach § 58b bekunden, werden auf ihre Dienstfähigkeit und auf ihre Eignung nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 untersucht, sofern sie in die Untersuchungen schriftlich oder elektronisch eingewilligt haben. ...
§ 59 SG Personenkreis (vom 09.08.2019) ... den in § 60 genannten Dienstleistungen herangezogen werden. § 9 Absatz 2 und § 37 Absatz 3 gelten entsprechend. Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer ...
Zitat in folgenden NormenEinsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 6 EinsatzWVG Wehrdienstverhältnis besonderer Art (vom 06.03.2025) ... elektronischen Antrag in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art einzustellen. Die §§ 37 und 38 des Soldatengesetzes gelten ungeachtet der Voraussetzungen der körperlichen Eignung ... 38 des Soldatengesetzes gelten ungeachtet der Voraussetzungen der körperlichen Eignung nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 des Soldatengesetzes entsprechend. Satz 1 gilt nicht, wenn 1. die gesundheitliche Schädigung ...
§ 7 EinsatzWVG Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat (vom 05.04.2017) ... besonderer Art nach § 6 ein. In den Fällen des Satzes 2 gelten die §§ 37 und 38 des Soldatengesetzes entsprechend. § 37 Abs. 1 Nr. 3 des Soldatengesetzes ... des Satzes 2 gelten die §§ 37 und 38 des Soldatengesetzes entsprechend. § 37 Abs. 1 Nr. 3 des Soldatengesetzes gilt in den Fällen der Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 1 15. SGÄndG Änderung des Soldatengesetzes ... Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst. (2) Die §§ 37 und 38 gelten entsprechend. § 58c Übermittlung personenbezogener Daten durch ... nach § 58b bekunden, werden auf ihre Dienstfähigkeit und auf ihre Eignung nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 untersucht, sofern sie in die Untersuchungen schriftlich eingewilligt haben. Das ...
Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Artikel 1 SGuSRÄndG Änderung des Soldatengesetzes ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 37 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Für Personen, deren erstmalige ... 2. § 59 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Absatz 2 und § 37 Absatz 3 gelten entsprechend." 3. In § 91 Absatz 2 werden ...
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
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