Zitierungen von § 59 SG
interne Verweise§ 62 SG Besondere Auslandsverwendungen (vom 23.12.2023) ... an besonderen Auslandsverwendungen allgemein oder für den Einzelfall entpflichtet worden ( § 59 Abs. 5 ), kann er aus vorbereitenden Übungen entlassen werden, wenn dies im dienstlichen Interesse ...
§ 71 SG Ärztliche Untersuchung, Anhörung (vom 23.12.2023) ... Personen, die sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 freiwillig zu Dienstleistungen verpflichten wollen, sind vor der Annahme ihrer Verpflichtung ...
§ 75 SG Entlassung aus den Dienstleistungen (vom 23.12.2023) ... Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgesetzte Höchstalter für eine Heranziehung erreicht hat. Im Übrigen ...
§ 77 SG Dienstleistungsüberwachung; Haftung (vom 06.03.2025) ... Der Dienstleistungsüberwachung unterliegen die in § 59 Abs. 1 bis 3 genannten Personen. Die Dienstleistungsüberwachung beginnt im Anschluss an das ... im Anschluss an das Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit, im Fall des § 59 Abs. 3 Satz 1 oder im Fall einer Verpflichtung zu einem freiwilligen Wehrdienst nach § 58b mit der Annahme ... freiwilligen Wehrdienst nach § 58b mit der Annahme der Verpflichtung, und endet zu dem in § 59 Abs. 1 bis 3 genannten, jeweils einschlägigen Zeitpunkt. (2) Von der ...
§ 78 SG Aufenthaltsfeststellungsverfahren (vom 26.11.2019) ... rechtzeitig, wenn für eine betroffene Person die Dienstleistungspflicht nach § 59 Abs. 1 bis 3 endet. Das Bundesverwaltungsamt hat die Daten der betroffenen Person spätestens mit ...
§ 82 SG Zuständigkeiten (vom 01.07.2013) ... im Ruhestand, der früheren Soldaten, der Dienstleistungspflichtigen gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 und der Hinterbliebenen aus dem Wehrdienstverhältnis ist der ...
§ 98 SG Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (vom 01.07.2011) ... Für die Heranziehung zu Dienstleistungen ohne Zustimmung nach § 59 Absatz 3 Satz 3 gilt Satz 1 entsprechend. (2) Für frühere Soldaten, ... in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung der Wehrüberwachung unterliegen und nach § 59 Absatz 3 Satz 3 zu einer Dienstleistung herangezogen werden können, beginnt die ...
Zitat in folgenden NormenReservistengesetz (ResG)
Artikel 3 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583, 1588; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 13 ResG Entlassung (vom 23.12.2023) ... § 75 des Soldatengesetzes ergibt. Vor dem Beginn einer solchen Dienstleistung gilt § 59 Absatz 4 und 5 des Soldatengesetzes entsprechend. (7) Die Entlassung wird von der Stelle verfügt, die ...
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 1 SLV Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen ... 4. Soldatinnen und Soldaten, die auf Grund freiwilliger Verpflichtung nach § 59 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes eine Dienstleistung erbringen, und Soldaten, die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des ... Wehrdienst leisten, 5. frühere Soldatinnen und frühere Soldaten, die nach § 59 Absatz 1, 2 oder 3 Satz 3 des Soldatengesetzes zu weiteren Dienstleistungen herangezogen werden, 6. frühere Soldaten, die als ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 2 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatengesetzes ... die Nummern 1 bis 3. 3. § 56 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 4. § 59 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter ... 6. In § 77 Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „§ 59 Abs. 3 Satz 1" die Wörter „oder im Fall einer Verpflichtung zu einem freiwilligen ... haben. Für die Heranziehung zu Dienstleistungen ohne Zustimmung nach § 59 Absatz 3 Satz 3 gilt Satz 1 entsprechend. (2) Für frühere Soldaten, die am ... in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung der Wehrüberwachung unterliegen und nach § 59 Absatz 3 Satz 3 zu einer Dienstleistung herangezogen werden können, beginnt die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAllgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung
A. v. 09.06.1976 BGBl. I S. 1492; aufgehoben durch VI. A. v. 16.01.2006 BGBl. I S. 273
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228
§ 1 SLV Geltungsbereich (vom 09.08.2019) ... 3. Soldatinnen und Soldaten, die auf Grund freiwilliger Verpflichtung nach § 59 Abs. 3 Satz 1 des Soldatengesetzes eine Dienstleistung erbringen, und Soldaten, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des ... Wehrdienst leisten, 4. frühere Soldatinnen und frühere Soldaten, die nach § 59 Abs. 1 oder 2 des Soldatengesetzes zu weiteren Dienstleistungen herangezogen werden, 5. frühere Soldaten, die als ... herangezogen werden, 6. frühere Soldatinnen und frühere Soldaten, die nach § 59 Abs. 3 Satz 3 des Soldatengesetzes zu weiteren Dienstleistungen herangezogen werden, und für 7. Personen, die zu ...
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