Zitierungen von § 73 SG
interne Verweise§ 77 SG Dienstleistungsüberwachung; Haftung (vom 06.03.2025) ... 71 Satz 1, der letzten Überprüfungsuntersuchung gemäß § 71 Satz 2 und § 73 Satz 2 , der Prüfung der Verfügbarkeit oder der Entlassungsuntersuchung, von denen der ...
§ 79 SG Vorführung und Zuführung (vom 09.08.2008) ... die einer angeordneten ärztlichen Untersuchung (§ 71 Satz 3 oder § 73 Satz 4 ) fernbleiben oder einer Aufforderung der Wehrersatzbehörde, sich persönlich zu melden ...
§ 83 SG Besondere Vorschriften für das Vorverfahren (vom 23.12.2023) ... Über den Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid (§ 72 Abs. 1 Satz 1 und § 73 Satz 1 ), den Widerspruch gegen die Aufhebung eines Heranziehungsbescheides und den Widerspruch gegen den ... Heranziehungsbescheides und den Widerspruch gegen den Untersuchungsbescheid (§ 71 Satz 5 und § 73 Satz 3 ) entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Der ...
§ 85 SG Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage (vom 23.12.2023) ... Anfechtungsklage gegen den Untersuchungsbescheid (§ 71 Satz 5 und § 73 Satz 3 ), die Anfechtungsklage gegen den Heranziehungsbescheid (§ 72 Abs. 1 Satz 1 und § 73 Satz ... 73 Satz 3), die Anfechtungsklage gegen den Heranziehungsbescheid (§ 72 Abs. 1 Satz 1 und § 73 Satz 1 ) und die Anfechtungsklage gegen die Aufhebung des Heranziehungsbescheides haben keine ...
§ 86 SG Bußgeldvorschriften (vom 23.12.2023) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 71 Satz 3, § 73 Satz 4 oder § 77 Abs. 4 Nr. 7 sich einer dort genannten Untersuchung oder Überprüfung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
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