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Zitierungen von § 88 SG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 95 WDO Antrag des Soldaten auf Einleitung des Verfahrens
... gelten nicht für Verfahren nach § 144 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 88 des ...
§ 144 WDO Besondere Entlassung eines Soldaten
... das Verfahren der Wehrdienstgerichte in den Fällen des § 88 des Soldatengesetzes finden die Vorschriften über das gerichtliche Disziplinarverfahren ...
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 98 WDO Antrag auf Einleitung des Verfahrens
... 1 und 2 gelten nicht für Verfahren nach § 148 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 88 des Soldatengesetzes ...
§ 148 WDO Besondere Entlassung einer Soldatin oder eines Soldaten
... das Verfahren der Wehrdienstgerichte in den Fällen des § 88 des Soldatengesetzes sind die Vorschriften über das gerichtliche Disziplinarverfahren entsprechend anzuwenden. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2246/v31732.htm