Zitierungen von § 29b SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29b SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SG Personalakte (vom 06.03.2025)
... jeden Soldaten ist eine Personalakte zu führen. Sofern in den §§ 29a bis 29e nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 106 bis 112, 113 Absatz 2 bis 4 und ...
§ 29f SG Befugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen (vom 06.03.2025)
... § 29c Absatz 3 oder Absatz 6 sind, auf der Grundlage von § 29a Absatz 1 bis 4 oder der §§ 29b bis 29e weitergegeben, so handelt derjenige, der sie weitergibt, auch nicht unbefugt im Sinne des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wehrpflichtgesetz (WPflG)
neugefasst durch B. v. 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 25 WPflG Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger (vom 06.03.2025)
... die Führung der Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger gelten die §§ 29 bis 29f des Soldatengesetzes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 6 BwESuÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 29b bis 29e durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 29b Datenverarbeitung durch ... Angaben zu den §§ 29b bis 29e durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 29b Datenverarbeitung durch und Datenübermittlung an Feldjäger § 29c ... 5. In § 29a Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil von Nummer 1 die Angabe „ §§ 29b bis 29d" durch die Angabe „§§ 29c bis 29e" ersetzt. 6. Nach ... Angabe „§§ 29c bis 29e" ersetzt. 6. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „§ 29b Datenverarbeitung durch und Datenübermittlung ... 6. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „ § 29b Datenverarbeitung durch und Datenübermittlung an Feldjäger (1) Die ... § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend." 7. Der bisherige § 29b wird § 29c und Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Gesundheitsakte ... 29d bis 29e. 9. Der bisherige § 29e wird § 29f und die Wörter „ § 29b Absatz 3 oder 6" werden durch die Wörter „§ 29c Absatz 3 oder Absatz 6" und die ...


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