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Zitierungen von § 29b SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29b SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SG Personalakte (vom 06.03.2025)
... jeden Soldaten ist eine Personalakte zu führen. Sofern in den §§ 29a bis 29e nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 106 bis 112, 113 Absatz 2 bis 4 und ...
§ 29f SG Befugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen (vom 06.03.2025)
... § 29c Absatz 3 oder Absatz 6 sind, auf der Grundlage von § 29a Absatz 1 bis 4 oder der §§ 29b bis 29e weitergegeben, so handelt derjenige, der sie weitergibt, auch nicht unbefugt im Sinne des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wehrpflichtgesetz (WPflG)
neugefasst durch B. v. 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 25 WPflG Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger (vom 06.03.2025)
... die Führung der Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger gelten die §§ 29 bis 29f des Soldatengesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 6 BwESuÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 29b bis 29e durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 29b Datenverarbeitung durch ... Angaben zu den §§ 29b bis 29e durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 29b Datenverarbeitung durch und Datenübermittlung an Feldjäger § 29c ... 5. In § 29a Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil von Nummer 1 die Angabe „ §§ 29b bis 29d" durch die Angabe „§§ 29c bis 29e" ersetzt. 6. Nach ... Angabe „§§ 29c bis 29e" ersetzt. 6. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „§ 29b Datenverarbeitung durch und Datenübermittlung ... 6. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „ § 29b Datenverarbeitung durch und Datenübermittlung an Feldjäger (1) Die ... § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend." 7. Der bisherige § 29b wird § 29c und Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Gesundheitsakte ... 29d bis 29e. 9. Der bisherige § 29e wird § 29f und die Wörter „ § 29b Absatz 3 oder 6" werden durch die Wörter „§ 29c Absatz 3 oder Absatz 6" und die ...
 
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