Zitierungen von § 12a StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a StromStV Versorger (vom 01.01.2025)
... einen Steuerentlastungsanspruch nach den §§ 9a bis 9e des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (2) Wer ausschließlich nach § 3 des ... einen Steuerentlastungsanspruch nach den §§ 9a bis 9e des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (3) Wer ausschließlich nach § 3 zu ... einen Steuerentlastungsanspruch nach den §§ 9a bis 9e des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (4) Versorger gelten als Letztverbraucher im Sinne von ...
§ 12 StromStV Strom zur Stromerzeugung (vom 01.01.2025)
... ermöglichen, so wird die Steuerbegünstigung nur in Form einer Steuerentlastung nach § 12a gewährt. Das zuständige Hauptzollamt kann darüber hinaus verlangen, dass ... hinaus verlangen, dass die Steuerbegünstigung nur in Form der Steuerentlastung nach § 12a gewährt wird, wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen. (4) In den Fällen ... § 1a Absatz 6 und 7 wird die Steuerbegünstigung nur in Form einer Steuerentlastung nach § 12a  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... einen Steuerentlastungsanspruch nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... einen Steuerentlastungsanspruch nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... einen Steuerentlastungsanspruch nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:  ... ermöglichen, so wird die Strombegünstigung nur in Form einer Steuerentlastung nach § 12a gewährt. Das zuständige Hauptzollamt kann darüber hinaus verlangen, dass die ... hinaus verlangen, dass die Steuerbegünstigung nur in Form der Steuerentlastung nach § 12a gewährt wird, wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen. (4) In den ... § 1a Absatz 6 und 7 wird die Steuerbegünstigung nur in Form einer Steuerentlastung nach § 12a gewährt." 12. § 12a wird wie folgt geändert: a) Absatz ... nur in Form einer Steuerentlastung nach § 12a gewährt." 12. § 12a wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 4 wird aufgehoben. b) ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... werden, dass Erzeugung und Entnahme des Stroms zeitgleich erfolgen." 14. § 12a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... g) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung". h) Die bisherige Angabe zu ... für Strom zur Stromerzeugung". h) Die bisherige Angabe zu § 12a wird wie folgt gefasst: „§ 12b Anlage zur Stromerzeugung und elektrische ... e) Der bisherige Absatz 7 wird aufgehoben. 14. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Steuerentlastung für Strom zur ... 14. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung (1) Auf Antrag wird eine ... genaue Verwendungszweck des Stroms ergeben müssen." 15. Der bisherige § 12a wird § 12b und wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz ...

Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753
Artikel 2 EnergieStRegDV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 11 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 8 wird aufgehoben. 11. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Anlage zur Stromerzeugung und elektrische ... 11. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Anlage zur Stromerzeugung und elektrische Nennleistung Mehrere unmittelbar miteinander ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 2 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... durch das Wort „Steuerbegünstigung" ersetzt. 10. § 12a wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ...


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