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Zitierungen von § 1d StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1d StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1e StromStV Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten (vom 01.07.2019)
... gilt Satz 2 nur für den ermäßigten Teil der Steuer. § 1d Absatz 1 Satz 4 bis 7 gilt entsprechend. Sofern der Zeitraum der Schwierigkeiten zwölf Monate nicht ... zwölf Monate nicht überschritten hat, kann auf Antrag eine Steuerentlastung entsprechend § 1d Absatz 2 gewährt werden. (2) Die Versicherung nach § 2a Absatz 2 Satz 3 des ... 2a Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 1d Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Steuerentlastungen nach § 2a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes sowie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... und folgende Angaben eingefügt: „Zu § 2a des Gesetzes § 1d Verfahren bei offenen Rückzahlungsanforderungen § 1e Verfahren bei ... 4. Nach § 1c werden folgende Zwischenüberschrift und die folgenden §§ 1d und 1e eingefügt: „Zu § 2a des Gesetzes § 1d ... §§ 1d und 1e eingefügt: „Zu § 2a des Gesetzes § 1d Verfahren bei offenen Rückzahlungsanforderungen (1) Die unverzügliche ... Steuerermäßigung, gilt Satz 2 nur für den ermäßigten Teil der Steuer. § 1d Absatz 1 Satz 4 bis 7 gilt entsprechend. Sofern der Zeitraum der Schwierigkeiten zwölf Monate nicht ... zwölf Monate nicht überschritten hat, kann auf Antrag eine Steuerentlastung entsprechend § 1d Absatz 2 gewährt werden. (2) Die Versicherung nach § 2a Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes ... nach § 2a Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 1d Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Steuerentlastungen nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 1d wird wie folgt gefasst: „§ 1d Verfahren bei offenen ... geändert: a) Die Angabe zu § 1d wird wie folgt gefasst: „ § 1d Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen". b) Die ... gilt die Biomasseverordnung in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung." 3. § 1d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 1d Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen". b) In Absatz 2 Satz 1 wird ...
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