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Zitierungen von § 11a StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12c StromStV Steuerentlastung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern (vom 01.07.2019)
... Der Antragsteller hat die Änderungen besonders kenntlich zu machen. § 11a gilt entsprechend. (6) Der Antragsteller hat einen buchmäßigen Nachweis zu ...
§ 12d StromStV Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen (vom 01.07.2019)
... dem nächsten Antrag auf eine Steuerentlastung mitzuteilen. § 8 Absatz 5 und § 11a gelten entsprechend. (6) Der Antragsteller hat einen buchmäßigen Nachweis zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... d) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 11a Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, ... und Unterlagen zur Prüfung vorlegt." 13. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus ... 13. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „ § 11a Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit ... Unterlagen ergeben haben. Der Antragsteller hat die Änderungen besonders kenntlich zu machen. § 11a gilt entsprechend. (6) Der Antragsteller hat einen buchmäßigen Nachweis zu ... jeweils mit dem nächsten Antrag auf eine Steuerentlastung mitzuteilen. § 8 Absatz 5 und § 11a gelten entsprechend. (6) Der Antragsteller hat einen buchmäßigen Nachweis ...
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