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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben
§ 2 - Anwärtersonderzuschlags-Verordnung (AnwSZVV k.a.Abk.)
Artikel 9 v. 14.12.2001 BGBl. I S. 3702, 3711; aufgehoben durch Artikel 32 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2032-13-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2032-13-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 2 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 32 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht G. v. 8. Juli 2016 BGBl. I S. 1594 m.W.v. 15. Juli 2016
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Frühere Fassungen von § 2 Anwärtersonderzuschlags-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.07.2016 | Artikel 32 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 Anwärtersonderzuschlags-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AnwSZVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnwSZVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 32 2. BRBG Auflösung der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung
... § 2 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702, 3711) wird ...
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