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§ 2 - Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)
§ 2 Zinserhöhung
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Darlehen sind vorbehaltlich des § 3 mit einem Zinssatz von 4,5 vom Hundert jährlich zu verzinsen.
(2) Die höhere Verzinsung beginnt mit dem auf das Inkrafttreten dieser Verordnung folgenden Zahlungsabschnitt (§ 18b Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes).
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Zitierungen von § 2 2. WoZErhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 2. WoZErhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WoZErhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 2. WoZErhV Begrenzung der Zinserhöhung
... Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 ist so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2254/a31822.htm