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§ 3 - Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)
§ 3 Begrenzung der Zinserhöhung
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 ist so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.
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Zitierungen von § 3 2. WoZErhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 2. WoZErhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WoZErhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 2. WoZErhV Zinserhöhung
... Die Darlehen sind vorbehaltlich des § 3 mit einem Zinssatz von 4,5 vom Hundert jährlich zu verzinsen. (2) Die höhere ...
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