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§ 5 - Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)
§ 5 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2254/a31825.htm