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§ 5 - Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)

V. v. 12.01.1989 BGBl. I S. 74
Geltung ab 21.01.1989; FNA: 2330-2-1-2 Wohnungsbauwesen

§ 5 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

 
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