Änderung § 1 MPV vom 24.02.2007

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§ 1 MPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.02.2007 geltenden Fassung
§ 1 MPV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.02.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 155
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung regelt die Bewertung und Feststellung der Übereinstimmung von Medizinprodukten mit den Grundlegenden Anforderungen gemäß § 7 des Medizinproduktegesetzes (Konformitätsbewertung) und die Sonderverfahren für Systeme und Behandlungseinheiten.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung regelt die Bewertung und Feststellung der Übereinstimmung von Medizinprodukten mit den Grundlegenden Anforderungen gemäß § 7 des Medizinproduktegesetzes (Konformitätsbewertung), die Sonderverfahren für Systeme und Behandlungseinheiten und die Änderung der Klassifizierung von Medizinprodukten durch Rechtsakte der Kommission der Europäischen Gemeinschaft.

 



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