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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 1 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
V. v. 13.04.1987 BGBl. I S. 1212; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die hygienischen Anforderungen an Tanks, Aufsetztanks, tankähnliche Transporteinrichtungen und andere Transportgefäße oder Behälter (Transportbehälter) einschließlich dazugehöriger Be- und Entladevorrichtungen, in denen unverpackte flüssige, granulat- oder pulverförmige Lebensmittel einschließlich der für Lebensmittel zugelassenen Zusatzstoffe als Massengut gewerbsmäßig befördert werden.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
- 1.
- Getränkeschankanlagen,
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- Transportbehälter zum gewerbsmäßigen Befördern von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis im Sinne des § 2, auch in Verbindung mit § 1 Abs. 2, der Milchverordnung.
(3) (weggefallen)
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