Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 2 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
V. v. 13.04.1987 BGBl. I S. 1212; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |
Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |
§ 2 Verwendung der Transportbehälter
§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Für die Beförderung von Lebensmitteln dürfen nur Transportbehälter verwendet werden, die
- 1.
- den Anforderungen der §§ 3 und 4 entsprechen und
- 2.
- a) fabrikneu sind oder eine dem fabrikneuen Zustand entsprechende Beschaffenheit haben oder
- b)
- ausnahmslos für Lebensmittel oder für die in der Anlage 1 bezeichneten Stoffe (Transportgut) benutzt worden sind.
(2) Es ist verboten, Transportbehälter, die nach § 3 Nr. 5 gekennzeichnet sind, zur Beförderung anderer Stoffe als Lebensmittel, Erzeugnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 des Weingesetzes oder der in der Anlage 1 bezeichneten Stoffe zu benutzen.
Anzeige
Zitierungen von § 2 LMTV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LMTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMTV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2a LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Ölen und Fetten
... Abweichend von den §§ 2 , 3 Nr. 5 und § 5 dürfen Öle und Fette, die als Lebensmittel bestimmt sind, als ...
§ 2b LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Rohzucker
... Abweichend von den §§ 2 und 3 Nr. 5 und dem § 5 darf Rohzucker, der unraffiniert nicht für den menschlichen ...
§ 5 LMTV Abfüllen in Transportbehälter
... dürfen nur in Transportbehälter abgefüllt werden, die den Anforderungen des § 2 Abs. 1 ...
§ 6 LMTV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. a) § 2 Abs. 1 zur Beförderung von Lebensmitteln Transportbehälter verwendet oder b) ... Lebensmittel in Transportbehälter abfüllt, die den Anforderungen des § 2 Abs. 1 nicht entsprechen, oder 2. § 2 Abs. 2 Transportbehälter, die nach ... die den Anforderungen des § 2 Abs. 1 nicht entsprechen, oder 2. § 2 Abs. 2 Transportbehälter, die nach § 3 Nr. 5 gekennzeichnet sind, zur Beförderung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2271/a32078.htm