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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 3 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
V. v. 13.04.1987 BGBl. I S. 1212; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Anforderungen an die Transportbehälter
§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert
Transportbehälter müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- 1.
- Die mit dem Transportgut in Berührung kommenden Teile müssen so beschaffen sein, daß die Lebensmittel hygienisch nicht nachteilig beeinflußt werden können,
- 2.
- sie müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein,
- 3.
- sie müssen begehbar sein oder durch eine Öffnung eine Besichtigung des Innenraumes zulassen,
- 4.
- das Transportgut sowie die Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen leicht auslaufen können,
- 5.
- sie müssen auf der Außenfläche deutlich sichtbar durch Einprägung, Stanzung oder ähnlich dauerhaft mit der Aufschrift "Nur für Lebensmitteltransporte" oder "Nur für Lebensmittel" gekennzeichnet sein.
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Zitierungen von § 3 LMTV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LMTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMTV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 LMTV Verwendung der Transportbehälter
... verwendet werden, die 1. den Anforderungen der §§ 3 und 4 entsprechen und 2. a) fabrikneu sind oder eine dem ... benutzt worden sind. (2) Es ist verboten, Transportbehälter, die nach § 3 Nr. 5 gekennzeichnet sind, zur Beförderung anderer Stoffe als Lebensmittel, Erzeugnisse im ...
§ 2a LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Ölen und Fetten
... Abweichend von den §§ 2, 3 Nr. 5 und § 5 dürfen Öle und Fette, die als Lebensmittel bestimmt sind, als ...
§ 2b LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Rohzucker
... Abweichend von den §§ 2 und 3 Nr. 5 und dem § 5 darf Rohzucker, der unraffiniert nicht für den menschlichen Verzehr ...
§ 6 LMTV Ordnungswidrigkeiten
... 1 nicht entsprechen, oder 2. § 2 Abs. 2 Transportbehälter, die nach § 3 Nr. 5 gekennzeichnet sind, zur Beförderung anderer Stoffe benutzt. (2) ...
§ 8 LMTV Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
... Transportbehälter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht nach § 3 Nr. 5 gekennzeichnet sind, ohne diese Kennzeichnung verwendet ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2271/a32081.htm