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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 4 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
V. v. 13.04.1987 BGBl. I S. 1212; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 4 Reinigung der Transportbehälter
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Transportbehälter müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert sein, daß die darin beförderten Lebensmittel hygienisch nicht nachteilig beeinflußt werden können.
Zitierungen von § 4 LMTV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LMTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMTV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 LMTV Verwendung der Transportbehälter
... verwendet werden, die 1. den Anforderungen der §§ 3 und 4 entsprechen und 2. a) fabrikneu sind oder eine dem fabrikneuen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2271/a32082.htm