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§ 5
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
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§ 5 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
V. v. 13.04.1987
BGBl. I S. 1212
; aufgehoben durch
Artikel 23
V. v. 08.08.2007
BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.10.1987; FNA: 2125-40-35
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 4
←
→
§ 6
§ 5 Abfüllen in Transportbehälter
§ 5 wird in
3 Vorschriften zitiert
Lebensmittel dürfen nur in Transportbehälter abgefüllt werden, die den Anforderungen des §
2
Abs. 1 entsprechen.
§ 4
←
→
§ 6
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Zitierungen von
§ 5 LMTV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LMTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMTV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 2a LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Ölen und Fetten
... Abweichend von den §§ 2, 3 Nr. 5 und §
5
dürfen Öle und Fette, die als Lebensmittel bestimmt sind, als Massengut in Seeschiffen ...
§ 2b LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Rohzucker
... Abweichend von den §§ 2 und 3 Nr. 5 und dem §
5
darf Rohzucker, der unraffiniert nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, als ...
§ 6 LMTV Ordnungswidrigkeiten
... zur Beförderung von Lebensmitteln Transportbehälter verwendet oder b) §
5
Lebensmittel in Transportbehälter abfüllt, die den Anforderungen des § ...
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