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§ 2 - Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr (AWZustV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.1977 BGBl. I S. 1308; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 15 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482, 2722
Geltung ab 24.07.1977; FNA: 7400-1-5 Außenwirtschaft im Allgemeinen
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§ 2



(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von § 2 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.02.2007Artikel 2 Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
vom 01.02.2007 BAnz AT 03.02.2007 V1225
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 393 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AWZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWZustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 01.02.2007 BAnz. S. 1225
Artikel 2 78. AWVÄndV
... ersetzt. Nummer 5 wird aufgehoben. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 2 wird ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 393 9. ZustAnpV Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr
...  In § 1 Abs. 3 und § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 18. Juli ...