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§ 4 - Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung (FSMusterzulV)

V. v. 21.12.2001 BGBl. 2002 I S. 27; zuletzt geändert durch Artikel 576 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 05.01.2002; FNA: 96-1-46 Luftverkehr
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§ 4 Anforderungen an Anlagen und Geräte für die Flugsicherung



Die Anforderungen an Anlagen und Geräte für die Flugsicherung werden vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.





 

Frühere Fassungen von § 4 FSMusterzulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.08.2009Artikel 14 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2424

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 FSMusterzulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FSMusterzulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FSMusterzulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FSMusterzulV Voraussetzungen für den Betrieb (vom 04.08.2009)
... vom 31. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) und gemäß § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der Frequenzzuteilungsverordnung vom 26. April 2001 (BGBl. I S. 829) ...
§ 5 FSMusterzulV Grundsätze des Zulassungsverfahrens (vom 04.08.2009)
... Dabei ist der Nachweis zu führen, dass das Produkt den Anforderungen gemäß § 4 entspricht. (2) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und folgende Angaben ... ersichtlich ist, dass das Produkt in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen nach § 4 entspricht. (5) Zulassungen von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung, ...
§ 6 FSMusterzulV Musterzulassung (vom 04.08.2009)
... Anlage oder eines Gerätes für die Flugsicherung, wenn die Anforderungen nach § 4 erfüllt sind. Hierzu stellt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eine Urkunde mit ...
§ 7 FSMusterzulV Widerruf der Zulassung (vom 04.08.2009)
... Gerät oder eine zugelassene Anlage nicht mehr den Anforderungen gemäß § 4 entspricht und der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist der Aufforderung des ...
§ 8 FSMusterzulV Produktkontrolle (vom 04.08.2009)
... Anlage oder eines zugelassenen Gerätes mit den Anforderungen gemäß § 4 und zum Zwecke möglicher Entscheidungen nach § 7 führt das Bundesaufsichtsamt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 14 BAFGEG Änderung der Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung
... Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 27) wird wie folgt geändert: 1. In §§ 3, 4 , § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 6, § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2, ...