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Änderung § 4 IT-Fortbildungsverordnung vom 17.12.2019
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§ 4 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung | § 4 n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
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(Textabschnitt unverändert) § 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" | |
(Text alte Fassung) (1) 1 Im Prüfungsteil 'Betriebliche IT-Prozesse' erstellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Dokumentation nach Maßgabe der §§ 9, 12, 15 oder 18 über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen. 2 Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin reicht hierzu einen Vorschlag ein. 3 Der Prüfungsausschuss führt mit dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin darüber ein Beratungsgespräch und trifft mit ihm/ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. 4 Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. | (Text neue Fassung) (1) 1 Im Prüfungsteil 'Betriebliche IT-Prozesse' erstellt die zu prüfende Person eine Dokumentation nach Maßgabe der §§ 9, 12, 15 oder 18 über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen. 2 Die zu prüfende Person reicht hierzu einen Vorschlag ein. 3 Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person darüber ein Beratungsgespräch und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. 4 Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. |
(2) 1 Entspricht die Dokumentation den Anforderungen, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. 2 Daran schließt sich ein Fachgespräch an. 3 Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minuten dauern. | |
(3) Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die in der Dokumentation dargestellten IT-Prozesse zu analysieren, Lösungen zu konzipieren, Projekte zu planen, getroffene Entscheidungen transparent zu machen und übergreifende Zusammenhänge darzustellen sowie seine/ihre Konzeptionen und Lösungsvorschläge zu vertreten. | (3) Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die in der Dokumentation dargestellten IT-Prozesse zu analysieren, Lösungen zu konzipieren, Projekte zu planen, getroffene Entscheidungen transparent zu machen und übergreifende Zusammenhänge darzustellen sowie ihre Konzeptionen und Lösungsvorschläge zu vertreten. |
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