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Änderung § 12 IT-Fortbildungsverordnung vom 17.12.2019
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§ 12 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung | § 12 n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
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(Text alte Fassung) § 12 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Projektleiter) | (Text neue Fassung)§ 12 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Projektleiter) |
(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse planen, durchführen und dokumentieren kann: | (1) Die zu prüfende Person soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse planen, durchführen und dokumentieren kann: |
(Textabschnitt unverändert) 1. Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten, 2. Einrichten, Durchführen und Auflösen von Projekten, 3. Einführen, Betreuen und Optimieren von Produktionsprozessen, 4. Leiten von Projekten, einschließlich Planen des Personaleinsatzes und der Mitarbeiterentwicklung. | |
(2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analytische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Durch die Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, | (2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analytische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Durch die Dokumentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, |
a) sich auf neue Technologien und sich wandelnde lokale und globale Marktverhältnisse einzustellen, b) Kundenanforderungen sowie technische und organisatorische Schnittstellen zu analysieren, c) technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen vorzuschlagen, d) Projektalternativen zu untersuchen, e) Projekte zu strukturieren, Kosten und Ressourcen zu planen, Risiken zu analysieren, f) Anforderungen an das Personal zu beschreiben, den Einsatz von Projektmitarbeitern zu koordinieren, g) Entscheidungsträger zu beraten, h) die Umsetzung der Projekte zu leiten; effiziente Arbeits- und Systemabläufe zu organisieren, i) Controlling-Instrumente einzusetzen, insbesondere zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen, k) geeignete Aktivitäten zur Abwendung von Risiken zu planen, l) IT-Lösungen in bestehende Kundenumfelder zu integrieren, m) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen, zu sichern und zu lenken sowie das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern. |
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