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Änderung § 17 IT-Fortbildungsverordnung vom 17.12.2019

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§ 17 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 17 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

(Textabschnitt unverändert)

§ 17 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses


(1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften IT-Ökonom/zur Geprüften IT-Ökonomin (Certified IT Marketing Manager) und damit die Befähigung,

1. in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen bereitzustellen, Vermarktung und Einkauf von IT-Produkten und IT-Dienstleistungen zu leiten und unter kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten strategische Unternehmensentscheidungen vorzubereiten,

2. sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestalten,

3. Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.

(Text alte Fassung)

(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements folgende Prozesse durchführen kann:

(Text neue Fassung)

(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements folgende Prozesse durchführen kann:

a) Entwickeln von Marketingstrategien, Analysieren von Kunden- und Marktdaten, Planen und Durchführen von Werbung für IT-Produkte, IT-Lösungen oder IT-Dienstleistungen,

b) Erstellen von Projektverlaufsplänen für Marketing-, Beschaffungs- und Vertriebsaktivitäten und deren Umsetzung,

c) Planen und Zusammenstellen von Projektteams, Führen und Motivieren von Mitarbeitern, Fördern der Kooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen,

d) Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs und Einleiten von Qualifizierungsaktivitäten, Planen und fachliche Leitung der Ausbildung.

(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin (Certified IT Marketing Manager).