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Änderung § 25 IT-Fortbildungsverordnung vom 17.12.2019

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 23 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 25 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

(Text alte Fassung)

§ 23 Gliederung der Prüfung (Strategische Professionals)


(Text neue Fassung)

§ 25 Gliederung der Prüfung (Strategische Professionals)


(Textabschnitt unverändert)

Die Prüfung für die strategischen Professionals gliedert sich in die Prüfungsteile:

1. Strategische Prozesse,

2. Projekt- und Geschäftsbeziehungen,

3. Strategisches Personalmanagement.

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.