Änderung § 26 IT-Fortbildungsverordnung vom 17.12.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 22 6. FortbVÄndV am 17. Dezember 2019 und Änderungshistorie der IT-FortbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 24 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 26 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 24 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategische Prozesse"


(Text neue Fassung)

§ 26 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategische Prozesse"


vorherige Änderung

(1) Im Prüfungsteil 'Strategische Prozesse' soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Fallstudie (Business-Case) gemäß den Anforderungen in § 28 oder § 30 schriftlich bearbeiten. Prüfungsausschuss und Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin entwickeln in einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung von Vorschlägen des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin und seines/ihres beruflichen Hintergrundes die Themenstellung der Fallstudie. Der Prüfungsausschuss legt auf der Grundlage des Beratungsgesprächs die Themenstellung der Fallstudie fest und teilt sie dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin schriftlich mit. Der Prüfungsausschuss kann den zeitlichen Umfang der Ausarbeitung begrenzen. Der Bearbeitungsaufwand soll zehn Arbeitstagen entsprechen. Der Zeitraum zwischen der Mitteilung der Themenstellung und dem Abgabetermin der Ausarbeitung soll 90 Tage nicht überschreiten. Der Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung (Abstract) voranzustellen.

(2) Entspricht die Ausarbeitung den Anforderungen, wird ein Fachgespräch durchgeführt, in dessen Rahmen der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Ergebnisse der Ausarbeitung präsentiert und darüber eine Aussprache geführt wird. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 90 Minuten und höchstens 120 Minuten dauern.



(1) Im Prüfungsteil 'Strategische Prozesse' soll die zu prüfende Person eine Fallstudie (Business-Case) gemäß den Anforderungen in § 28 oder § 30 schriftlich bearbeiten. Prüfungsausschuss und zu prüfende Person entwickeln in einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung von Vorschlägen der zu prüfenden Person und ihres beruflichen Hintergrundes die Themenstellung der Fallstudie. Der Prüfungsausschuss legt auf der Grundlage des Beratungsgesprächs die Themenstellung der Fallstudie fest und teilt sie der zu prüfenden Person schriftlich mit. Der Prüfungsausschuss kann den zeitlichen Umfang der Ausarbeitung begrenzen. Der Bearbeitungsaufwand soll zehn Arbeitstagen entsprechen. Der Zeitraum zwischen der Mitteilung der Themenstellung und dem Abgabetermin der Ausarbeitung soll 90 Tage nicht überschreiten. Der Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung (Abstract) voranzustellen.

(2) Entspricht die Ausarbeitung den Anforderungen, wird ein Fachgespräch durchgeführt, in dessen Rahmen die zu prüfende Person die Ergebnisse der Ausarbeitung präsentiert und darüber eine Aussprache geführt wird. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 90 Minuten und höchstens 120 Minuten dauern.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed