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Änderung § 43 WoFG vom 01.01.2007

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§ 43 WoFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
§ 43 WoFG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 05.09.2006 BGBl. I 2098

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 43 Maßnahmen zur Baukostensenkung


(Text neue Fassung)

§ 43 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Zum Zwecke der Senkung der Baukosten und Rationalisierung der Bauvorgänge unter Berücksichtigung des ökologisch orientierten Bauens und des gesunden Wohnens fördert der Bund die Bauforschung sowie die Schaffung von Grundlagen für die Vorbereitung und Überprüfung von technischen Bau- und Planungsnormen im Wohnungsbau.