§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
Die §§
2 bis 6,
14,
15,
20,
22 und
23 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass
- 1.
- die dort genannten Behörden auch Einsicht in Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes und andere Geschäftsunterlagen nehmen können, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung der auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 geltenden Mindestarbeitsentgelte geben, und
- 2.
- die nach § 5 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Mitwirkung Verpflichteten diese Unterlagen vorzulegen haben.
Die §§
16 bis 19 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes finden Anwendung. §
6 Abs. 3 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes findet entsprechende Anwendung. Für die Datenverarbeitung, die dem in §
11 genannten Zweck oder der Zusammenarbeit mit den Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums nach §
15 Abs. 2 dient, findet §
67 Abs. 2 Nr. 4 des
Zehnten Buches Sozialgesetzbuch keine Anwendung.
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interne Verweise § 18 MiArbG Bußgeldvorschriften (vom 28.04.2009) ... nach § 4 Abs. 3 Mindestarbeitsentgelte nicht gewährt, 2. entgegen § 12 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine ... nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, 3. entgegen § 12 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das ... eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet, 4. entgegen § 12 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten ...
Zitat in folgenden NormenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG ... 1 Satz 1 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Befugnisse der Behörden der ... zuständig." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden Die ... nach § 4 Abs. 3 Mindestarbeitsentgelte nicht gewährt, 2. entgegen § 12 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine ... nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, 3. entgegen § 12 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das ... eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet, 4. entgegen § 12 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten ...
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