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§ 19 - Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)

G. v. 11.01.1952 BGBl. I S. 17; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Geltung ab 17.02.1952; FNA: 802-2 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen
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§ 19 Evaluation



Die nach § 4 Abs. 3 festgesetzten Mindestarbeitsentgelte sind im Hinblick auf ihre Beschäftigungswirkungen, insbesondere auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen, fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen.





 

Frühere Fassungen von § 19 MiArbG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.04.2009Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
vom 22.04.2009 BGBl. I S. 818
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 224 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 MiArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 MiArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Anlage 1. MiArbGÄndG (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz - MiArbG) Inhaltsübersicht
... 18 Bußgeldvorschriften Dritter Abschnitt Schlussvorschriften § 19  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG
... Erkenntnisse sind." 18a. Nach § 15 werden die folgenden §§ 16 bis 18 eingefügt: „§ 16 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher ... Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten." 19. Der bisherige § 16 wird § 19 und wie folgt gefasst: „§ 19 Die nach § 4 Abs. 3 ... 19. Der bisherige § 16 wird § 19 und wie folgt gefasst: „§ 19 Die nach § 4 Abs. 3 festgesetzten Mindestarbeitsentgelte sind im Hinblick auf ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 224 9. ZustAnpV Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
... 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2, §§ 7 und 10 Satz 1 und § 16 des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in der im Bundesgesetzblatt ...