interne Verweise§ 4 MiArbG Fachausschüsse; Rechtsverordnung (vom 28.04.2009) ... (2) Der Fachausschuß setzt die Mindestarbeitsentgelte durch Beschluß fest. § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Hauptausschuss erhält die Gelegenheit, zu dem Beschluss ...
Zitat in folgenden NormenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG ... setzt im Einzelfall der Vorsitzende des Hauptausschusses fest." 5. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 (1) Der Hauptausschuss stellt ... fest." 5. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 (1) Der Hauptausschuss stellt unter umfassender Berücksichtigung der sozialen und ... ersetzt. bb) Folgende Sätze werden angefügt: „§ 3 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Hauptausschuss erhält die Gelegenheit, zu dem Beschluss ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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