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Zitierungen von § 15 MiArbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 MiArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MiArbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 MiArbG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden (vom 28.04.2009)
... oder der Zusammenarbeit mit den Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums nach § 15 Abs. 2 dient, findet § 67 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch keine ...
Zitat in folgenden Normen
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Anlage 1. MiArbGÄndG (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz - MiArbG) Inhaltsübersicht
... 13 Meldepflicht § 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten § 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden § 16 Ausschluss von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG
... oder der Zusammenarbeit mit den Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums nach § 15 Abs. 2 dient, findet § 67 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch keine ... sind die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten." 18. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen ... bereitzuhalten." 18. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden (1) Die Behörden der ... wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind." 18a. Nach § 15 werden die folgenden §§ 16 bis 18 eingefügt: „§ 16 ...
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