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Artikel 22 - Einigungsvertrag (EV k.a.Abk.)
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Geltung ab 29.09.1990; FNA: 105-3 Herstellung der Einheit Deutschlands
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Geltung ab 29.09.1990; FNA: 105-3 Herstellung der Einheit Deutschlands
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Artikel 22 Finanzvermögen
Artikel 22 wird in 21 Vorschriften zitiert
(1) Öffentliches Vermögen von Rechtsträgern in dem in Artikel 3 genannten Gebiet einschließlich des Grundvermögens und des Vermögens in der Land- und Forstwirtschaft, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (Finanzvermögen), ausgenommen Vermögen der Sozialversicherung, unterliegt, soweit es nicht der Treuhandanstalt übertragen ist, oder durch Gesetz gemäß § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Treuhandgesetzes Gemeinden, Städten oder Landkreisen übertragen wird, mit Wirksamwerden des Beitritts der Treuhandverwaltung des Bundes. Soweit Finanzvermögen überwiegend für Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/des Amtes für Nationale Sicherheit genutzt wurde, steht es der Treuhandanstalt zu, es sei denn, daß es nach dem 1. Oktober 1989 bereits neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken zugeführt worden ist. Durch Bundesgesetz ist das Finanzvermögen auf den Bund und die in Artikel 1 genannten Länder so aufzuteilen, daß der Bund und die in Artikel 1 genannten Länder je die Hälfte des Vermögensgesamtwerts erhalten. An dem Länderanteil sind die Gemeinden (Gemeindeverbände) angemessen zu beteiligen. Vermögenswerte, die hiernach der Bund erhält, sind zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in dem in Artikel 3 genannten Gebiet zu verwenden. Die Verteilung des Länderanteils auf die einzelnen Länder soll grundsätzlich so erfolgen, daß das Verhältnis der Gesamtwerte der den einzelnen Ländern übertragenen Vermögensteile dem Verhältnis der Bevölkerungszahlen dieser Länder mit Wirksamwerden des Beitritts ohne Berücksichtigung der Einwohnerzahl von Berlin (West) entspricht. Artikel 21 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird das Finanzvermögen von den bisher zuständigen Behörden verwaltet, soweit nicht der Bundesminister der Finanzen die Übernahme der Verwaltung durch Behörden der Bundesvermögensverwaltung anordnet.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Gebietskörperschaften gewähren sich untereinander auf Verlangen Auskunft über und Einsicht in Grundbücher, Grundakten und sonstige Vorgänge, die Hinweise zu Vermögenswerten enthalten, deren rechtliche und tatsächliche Zuordnung zwischen den Gebietskörperschaften ungeklärt oder streitig ist.
(4) Absatz 1 gilt nicht für das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen, das sich in Rechtsträgerschaft der volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft befindet. Gleiches gilt für volkseigenes Vermögen, für das bereits konkrete Ausführungsplanungen für Objekte der Wohnungsversorgung vorliegen. Dieses Vermögen geht mit Wirksamwerden des Beitritts mit gleichzeitiger Übernahme der anteiligen Schulden in das Eigentum der Kommunen über. Die Kommunen überführen ihren Wohnungsbestand unter Berücksichtigung sozialer Belange schrittweise in eine marktwirtschaftliche Wohnungswirtschaft. Dabei soll die Privatisierung auch zur Förderung der Bildung individuellen Wohneigentums beschleunigt durchgeführt werden. Hinsichtlich des volkseigenen Wohnungsbestandes staatlicher Einrichtungen, soweit dieser nicht bereits unter Artikel 21 fällt, bleibt Absatz 1 unberührt.
Zitierungen von Artikel 22 Einigungsvertrag
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 EV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)B. v. 08.07.2013 BGBl. I S. 2236
Zitat in folgenden Normen
Altforderungsregelungsgesetz (AFRG)
Artikel 1 G. v. 10.06.2005 BGBl. I S. 1589
§ 1 AFRG Forderungsberechtigung
... untergegangenen Kreditinstitute stehen dem Finanzvermögen gemäß Artikel 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages zu. (3) Soweit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes die ... 1 bereits für das vom Bund treuhänderisch verwaltete Finanzvermögen nach Artikel 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages eingezogen hat, verbleibt es abweichend von Absatz 1 Satz 1 ...
Altschuldenhilfe-Gesetz
Artikel 39 G. v. 23.06.1993 BGBl. I S. 944, 986; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 AHG Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
... 8 sind entsprechend anzuwenden. (4) Die Verpflichtung zur Privatisierung nach Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages bleibt ...
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 231 EGBGB Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.10.2009)
... vom 3. Oktober 1990 der Bund geworden; er verwaltet sie treuhänderisch nach Maßgabe des Artikels 22 des Einigungsvertrages . Auf die für die Sozialversicherung treuhänderisch verwalteten Forderungen und ...
Artikel 233 EGBGB Drittes Buch. Sachenrecht (vom 08.09.2015)
... zum Treuhandgesetz sowie Ansprüche nach Artikel 21 Abs. 3 und nach Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 des Einigungsvertrages . Über die endgültige Aufteilung des Vermögens nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 ...
Entschädigungsgesetz (EntschG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 10 EntschG Einnahmen des Entschädigungsfonds
... Hundert des Gesamtwertes des Finanzvermögens in Treuhandverwaltung des Bundes nach Artikel 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages, fällig in jährlichen Raten entsprechend den Erlösen ...
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1858, 2236
Artikel 1 FinVmVtrG Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag
... über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin ...
Anhang FinVmVtrG
... über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin ... Deutschland als Treuhandverwalterin des Finanzvermögens nach Artikel 22 des Einigungsvertrages, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ... schließen nachfolgenden Staatsvertrag: Präambel Artikel 22 Absatz 1 des Einigungsvertrages sieht die hälftige Aufteilung des vom Bund ... aufgeteilt. Zwischen Bund und Ländern bestehen keine Ansprüche gemäß Artikel 22 Absatz 1 Satz 3 und 5 des Einigungsvertrages mehr. Das durch Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des ... gemäß Artikel 22 Absatz 1 Satz 3 und 5 des Einigungsvertrages mehr. Das durch Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Einigungsvertrages begründete Treuhandverhältnis des Bundes erlischt ... FEDI-Erlösauskehr ohne Ausgleichsverpflichtung geleistet. Soweit der Bund durch Artikel 22 Absatz 1 Satz 4 des Einigungsvertrages verpflichtet sein sollte, für eine Beteiligung der ... sein sollte, für eine Beteiligung der Gemeinden (Gemeindeverbände) an dem nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 3 des Einigungsvertrages den Ländern zufallenden Teil des Finanzvermögens ...
Postumwandlungsgesetz (PostUmwG)
Artikel 3 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2339; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 103 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 13 PostUmwG Vermögenszuweisung
... oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 Satz 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) sowie Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages, § 1a Abs. 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes und das ...
Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
§ 1 VZOG Zuständigkeit
... Zur Feststellung, wer in welchem Umfang nach den Artikeln 21 und 22 des Einigungsvertrages, nach diesen Vorschriften in Verbindung mit dem ... Satz 3 des Treuhandgesetzes Gemeinden, Städten oder Landkreisen, c) nach Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages, nach § 1a Abs. 4 sowie nach dem ... d) nach Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages durch Verwendung für neue oder öffentliche Zwecke ... (2) Für die Feststellung, welches Vermögen im Sinne des Artikels 22 Abs. 1 Satz 1 des Einigungsvertrages Finanzvermögen in der Treuhandverwaltung des Bundes ist, ... des Bundes ist, gilt Absatz 1 Nr. 2 entsprechend. Hat der Bundesminister der Finanzen nach Artikel 22 Abs. 2 des Einigungsvertrages die Verwaltung von Finanzvermögen der Treuhandanstalt ... 3 finden entsprechende Anwendung in den Fällen, in denen nach Artikel 21 Abs. 3 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 des Einigungsvertrages an Länder, Kommunen oder andere Körperschaften ... Abs. 2 des Kommunalvermögensgesetzes zu übertragen sind. In den Fällen des Artikels 22 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages ist der Oberfinanzpräsident zuständig. ...
§ 1a VZOG Begriff des Vermögens
... Bewirtschaftung und Verwaltung übertragen worden war, steht nach Maßgabe des Artikels 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages im Eigentum der jeweiligen Kommune. Artikel 22 Abs. 4 Satz 2 bis 6 ... des Artikels 22 Abs. 1 des Einigungsvertrages im Eigentum der jeweiligen Kommune. Artikel 22 Abs. 4 Satz 2 bis 6 des Einigungsvertrages gilt entsprechend. Ein Grundstück gilt als zur ... Grundstück gilt als zur Wohnungswirtschaft genutzt im Sinne des Satzes 1 oder des Artikels 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages auch dann, wenn es mit Gebäuden bebaut ist, die ganz oder ...
§ 1c VZOG Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen (vom 25.04.2006)
... 11 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes unterlagen oder 3. nach der Protokollnotiz zu Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages einer Wohnungsgenossenschaft zu übertragen gewesen wären ... auf diese übergehen würden oder 4. nach Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages oder § 1a Abs. 4 dieses Gesetzes der Kommune zu übertragen ...
§ 8 VZOG Verfügungsbefugnis
... Vertreter des Bundes bestimmen. Der Bund überträgt nach Maßgabe der Artikel 21 und 22 des Einigungsvertrages seine Verfügungsbefugnis auf das Land oder die Kommune, in dessen oder ...
§ 10 VZOG Kommunale Vorhaben
... Einrichtungen, Grundstücke und Gebäude, die nach Maßgabe der Artikel 21 und 22 des Einigungsvertrages Selbstverwaltungsaufgaben dienen, wenn sie im Eigentum von Unternehmen ...
§ 11 VZOG Umfang der Rückübertragung von Vermögenswerten
... von Vermögensgegenständen nach Artikel 21 Abs. 3 Halbsatz 1 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 in Verbindung mit Artikel 21 Abs. 3 Halbsatz 1 des Einigungsvertrages (Restitution) ... Einigungsvertrages (Restitution) kann unbeschadet der weiteren Voraussetzungen der Artikel 21 und 22 von dem jeweiligen Eigentümer oder Verfügungsberechtigten beansprucht werden. Die ... (3) Von dem Inkrafttreten dieser Vorschrift an sind Artikel 21 Abs. 3 Halbsatz 1 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 in Verbindung mit Artikel 21 Abs. 3 Halbsatz 1 des Einigungsvertrages mit der ...
§ 13 VZOG Geldausgleich bei Ausschluß der Rückübertragung
... bei Unternehmen nur die Treuhandanstalt oder, in den Fällen des Artikels 22 Abs. 2 des Einigungsvertrages, der Bund zur Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des ...
§ 16 VZOG Vorrangiger Übergang von Reichsvermögen
... Eigentumserwerb nach Artikel 21 Abs. 3 Halbsatz 2 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 in Verbindung mit Artikel 21 Abs. 3 Halbsatz 2 des Einigungsvertrages gilt unter den ...
§ 21 VZOG Verhältnis zu anderen Vorschriften
... zum Treuhandgesetz bleiben unberührt. (2) Artikel 21 Abs. 3 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 in Verbindung mit Artikel 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages und die Vorschriften des ...
Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz (WoGenVermG)
neugefasst durch B. v. 26.06.1994 BGBl. I S. 1437
§ 4 WoGenVermG Verhältnis zum Einigungsvertrag
... 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages und die Nummer 13 des Protokolls zum Einigungsvertrag, betreffend ... Grundstücke von dem 27. Juni 1993 an nicht mehr anzuwenden. Artikel 21 Abs. 3 und Artikel 22 Abs. 1 Satz 7 des Einigungsvertrages finden keine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 1 1. BMJBBG Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes
... 11 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes unterlagen oder 3. nach der Protokollnotiz zu Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages einer Wohnungsgenossenschaft zu übertragen gewesen wären ... auf diese übergehen würden oder 4. nach Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages oder § 1a Abs. 4 dieses Gesetzes der Kommune zu übertragen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Zuordnungsergänzungsgesetz
Artikel 17 G. v. 20.12.1993 BGBl. I S. 2182, 2232; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 6 ZErgG Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen
... unterlagen oder 3. nach der Protokollnotiz zu Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages einer Wohnungsgenossenschaft zu übertragen gewesen wären ... auf diese übergehen würden oder 4. nach Artikel 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages oder § 1a Abs. 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes der ...
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