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Änderung Anlage I Kapitel XII E III Einigungsvertrag vom 15.12.2010

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Anlage I Kapitel XII E III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
Anlage I Kapitel XII E III n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 109 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage I Kapitel XII E III Sachgebiet E - Chemikalienrecht


Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:

1. Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1990 (BGBl. I S. 521)

mit folgenden Maßgaben:

(Text alte Fassung) nächste Änderung

a) § 19a Abs. 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in Satz 1 und 2 jeweils an Stelle des Datums "5. April 1989" das Datum "1. August 1990" tritt.

(Text neue Fassung)

a) § 19a Abs. 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in Satz 1 und 2 jeweils an Stelle des Datums '5. April 1989' das Datum '1. August 1990' tritt.

b) § 19a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a findet keine Anwendung.

vorherige Änderung

c) § 19a Abs. 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in Satz 2 an Stelle des Datums "1. April 1990" das Datum "1. August 1990" tritt.

2. PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung vom 18. Juli 1989 (BGBl. I S. 1482)

mit folgenden Maßgaben:

a) § 3 Abs. 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in Satz 1 und 2 jeweils an Stelle des Datums "31. Dezember 1990" das Datum "31. Dezember 1991" tritt.

b) § 4 findet auf vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse vom 1. Januar 1991 an Anwendung.

3. Pentachlorphenolverbotsverordnung vom 12. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2235)

mit folgenden Maßgaben:

a) § 1 Abs. 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß an Stelle des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts tritt.

b) § 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Worte "bis zum 22. März 1990" durch die Worte "bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Wirksamwerden des Beitritts" sowie die Worte "vor Inkrafttreten dieser Verordnung" durch die Worte "vor Wirksamwerden des Beitritts" ersetzt werden.




c) § 19a Abs. 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in Satz 2 an Stelle des Datums '1. April 1990' das Datum '1. August 1990' tritt.

2. (nicht mehr anzuwenden)

3. (nicht mehr anzuwenden)

 (keine frühere Fassung vorhanden)