Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.08.2014 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten/zur Milchwirtschaftlichen Laborantin (MilchLAusbStV k.a.Abk.)

V. v. 28.02.1991 BGBl. I S. 524; aufgehoben durch § 3 V. v. 08.08.2014 BGBl. I S. 1361
Geltung ab 09.03.1991; FNA: 806-21-8-9 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der durch Artikel 53 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, verordnet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1692):



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