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§ 1a - TSE-Überwachungsverordnung (TSEÜberwV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3631; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Geltung ab 19.12.2001; FNA: 7831-1-50-2 Tierseuchenbekämpfung
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§ 1a Durchführung von BSE-Tests



(1) Die Untersuchung von Rindern nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1a Satz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erfolgt im Rahmen der Labortests nach Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 206, ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 83) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Abweichend von Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1a Satz 1 Buchstabe a und Anhang III Kapitel A Abschnitt I Nummer 2.1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Untersuchungen von Rindern erst bei den über 48 Monate alten Tieren durchzuführen, soweit diese in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind.





 

Frühere Fassungen von § 1a TSE-Überwachungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.05.2016Artikel 4 Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
aktuell vorher 28.04.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung
vom 21.04.2015 BGBl. I S. 615
aktuellvor 28.04.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a TSE-Überwachungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a TSEÜberwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TSEÜberwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage TSEÜberwV (zu § 1 Absatz 1a und 2, § 1a Absatz 2) (vom 10.04.2020)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Artikel 4 5. TierSeuchRÄndV Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
... 2015 (BGBl. I S. 615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1a Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ... wird der Bezugshinweis wie folgt gefasst: „(zu § 1 Absatz 1a und 2, § 1a Absatz ...

Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung
V. v. 21.04.2015 BGBl. I S. 615
Artikel 1 TSEÜberwVuaÄndV Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
... Mitgliedstaaten geboren worden sind." 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Durchführung von BSE-Tests (1) Die ... 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Durchführung von BSE-Tests (1) Die Untersuchung von Rindern nach Artikel 6 Absatz ...