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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Artikel 7 - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (2. OEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Artikel 2 tritt mit Wirkung 3. Oktober 1990 in Kraft. Die Artikel 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 1994 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz mit Wirkung vom 1. Juli 1990 in Kraft.