Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
XIII. - Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG k.a.Abk.)
XIII. Rückerstattung von Versorgungsleistungen
§ 47
(weggefallen)
§ 48
Die Entscheidung über die Rückzahlung einer Kapitalabfindung ist auch für das Verfahren auf Befriedigung aus einer für den Rückzahlungsanspruch bestellten Sicherungshypothek bindend.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2337/b6533.htm