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Zitierungen von § 2 Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BBVLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVLG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BBVLG
... (3) Erreicht die vermögenswirksame Leistung nach Absatz 2 nicht den Betrag nach § 2 dieses Gesetzes, ist der Unterschiedsbetrag aus dem anderen Dienstverhältnis zu zahlen. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2338/v33153.htm