Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BBVLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVLG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BBVLG
... Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem der Berechtigte die nach § 4 Abs. 1 erforderlichen Angaben mitteilt, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben ...
§ 2 BBVLG
... (4) Die vermögenswirksame Leistung ist bis zum Ablauf der auf den Monat der Mitteilung nach § 4 Abs. 1 folgenden drei Kalendermonate, danach monatlich im Voraus zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 39 SchriftVG Änderung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
... In § 4 Absatz 1 des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2338/v33155.htm