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§ 1 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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§ 1 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
"Eichung"

die Feststellung der von einem Schiff nach Maßgabe seiner Eintauchung verdrängten Wassermenge;

2.
"Übereinkommen"

das Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen (Bundesgesetzblatt 1973 II S. 1417), das für die Bundesrepublik Deutschland am 19. April 1975 in Kraft getreten ist;

3.
"Zentralstelle"

die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt;

4.
"Schiffe"

Binnenschiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, und andere auf Binnenwasserstraßen verkehrende Fahrzeuge (z.B. Fahrgastschiffe, Fähren, schwimmende Geräte, Schlepper, Schubboote);

5.
"Antragsberechtigte"

der Schiffseigentümer, der Schiffseigner oder eine von ihnen beauftragte Person;

6.
Schiffsregisterordnung"

Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1133), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2792) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung;

7.
Eichgesetz"

Eichgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung;

8.
Binnenschiffsuntersuchungsordnung"

Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung.



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Frühere Fassungen von § 1 BinSchEO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.01.2022 (08.03.2022)Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
vom 01.03.2022 BGBl. I S. 220
aktuell vorher 18.01.2022Artikel 8 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2022 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 49 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuellvor 05.06.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BinSchEO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchEO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 8 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffseichordnung
... „Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Anwendungsbereich § 3 Schiffseichamt ... Sportboote Anlage 6 Muster der Eichplakette für Sportboote". 2. § 1 Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „„Binnenschiffsuntersuchungsordnung"  ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 49 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschiffseichordnung
... (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 3 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... Binnenschiffen (Binnenschiffseichordnung - BinSchEO)". 2. In § 1 werden nach Nummer 5 folgende Nummern 6 bis 8 angefügt: „6. ...