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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.07.2014 aufgehoben
§ 9 - Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers (WMaisWBBekV k.a.Abk.)
V. v. 10.07.2008 eBAnz AT82 2008 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1204
Geltung ab 12.07.2008; FNA: 7823-5-15 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 12.07.2008; FNA: 7823-5-15 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 2.
- entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 Maispflanzen verbringt oder erntet,
- 3.
- entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 Erde von Feldern verbringt,
- 4.
- entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Mais anbaut,
- 5.
- entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 Käfer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bekämpft,
- 6.
- entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 eine Maschine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig reinigt,
- 7.
- entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 Maisdurchwuchs nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt,
- 8.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 2 oder § 8a Absatz 5 zuwiderhandelt oder
- 9.
- einer vollziehbaren Auflage nach § 8 Absatz 6 zuwiderhandelt.
Text in der Fassung des Artikels 8 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen V. v. 10. Oktober 2012 BGBl. I S. 2113 m.W.v. 17. Oktober 2012
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Frühere Fassungen von § 9 Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.10.2012 | Artikel 8 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen vom 10.10.2012 BGBl. I S. 2113 |
aktuell vorher | 25.12.2008 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2865 |
aktuell | vor 25.12.2008 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WMaisWBBekV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WMaisWBBekV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2865
Artikel 1 1. MWurzBohrVÄndV
... bestimmte Verfahren des Pflanzenschutzes vorschreiben oder verbieten." 4. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Ordnungswidrigkeiten (1) ... oder verbieten." 4. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe ...
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 8 PflSchRBußGAnpV Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... 9 der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers vom 10. Juli 2008 (eBAnz AT82 ...
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